Messstellenbetrieb

Öffentliche Bekanntmachung über die Wahrnehmung der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Netzgebiet der Stadtwerke Wasserburg a. Inn:

Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn bereitet sich aktuell auf den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) und moderner Messeinrichtungen (mME) in ihrem Netzgebiet nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) gemäß § 37 Abs. 1 vor. Dazu wurde fristgerecht bis zum 30.06.2017 gegenüber der Bundesnetzagentur die Anzeige über die „Wahrnehmung der Aufgabe als grundzuständiger Messstellenbetreiber“ für intelligente Messsysteme (iMSys) und moderne Messeinrichtungen (mME) durchgeführt. Damit übernehmen die Stadtwerke Wasserburg a. Inn eine weitere Dienstleistung für ihre Kunden soweit nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.

Der Rollout der intelligenten Messsysteme (iMSys) unterscheidet zu Beginn zwei Arten von Einbaufällen. Zum einen die Pflichteinbaufälle der Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie solche Verbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht und Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt. Hier soll der Umbau mit Beginn des Jahres 2017 starten. Letztverbraucher die bis einschließlich 6.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch liegen und Anlagenbetreiber von 1 bis einschließlich 7 Kilowatt beginnen mit dem Einbau erst ab 2020. Alle Einbauten erfolgen nach § 30 MsbG sofern diese technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar sind.

Der Rollout der modernen Messeinrichtungen (mME) erfolgt nach § 32 MsbG und stellt bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern die Mindestausstattung. Diese Einbauten erfolgen ab 2017 bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, bis zur Fertigstellung des Gebäudes, ansonsten im Gebäudebestand sukzessive bis zum Jahr 2032.

Nach aktueller Prognose werden folgende Messstellen von einer verpflichtenden Umrüstung betroffen sein:

  • ca. 5.700 Messeinrichtungen zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
  • ca. 900 Messeinrichtungen zum Umbau auf intelligente Messsysteme.

Die endgültige Zahl ist von vielen Faktoren beeinflusst wie zum Beispiel einer geänderten Zuordnung zu Verbrauchsgruppen sowie der tatsächlichen Zahl von Stilllegungen, Neubauten und größeren Renovierungen. Daher stellen die vorgenannten Angaben eine Übersicht dar um die grundsätzliche Verteilung zu verdeutlichen. Sofern erforderlich werden diese Angaben aktualisiert. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen und Zusatzdienstleistungen können aus dem veröffentlichten Preisblatt entnommen werden.

Preisblatt mME gültig ab 01.01.2017 – Stand 15.07.2019

Weiterführende Informationen zum Smart Meter und den digitalen Stromzählern

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf ihrer Internetseite zahlreichen Informationen rund um die “Digitalisierung der Energiewende” zur Verfügung.

Sie erreichen die Seite über folgenden Link: Digitalisierung der Energiewende

Veröffentlichungspflicht nach

NACH § 9 ABS. 4 MSBG

Vertrag zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Wer als wettbewerblicher Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Wasserburg a. Inn tätig werden möchte, muss nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn bieten wettbewerblichen Messstellenbetreibern den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrags an. Der unten einzusehende Vertrag entspricht vollumfänglich dem Mustervertrag der BNetzA.

Sie wollen mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns!