24H-WECHSEL FÜR STROMLIEFERVERTRÄGE – WAS SIE WIRKLICH WISSEN SOLLTEN
Schneller Wechsel, mehr Risiko? Warum Sie gut planen sollten.
Hintergrund der neuen Regelung
Um die Energieversorgung angeblich verbraucherfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag 2021 eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Ab dem 6. Juni 2025 wird ein Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich sein – deutschlandweit verpflichtend umgesetzt durch die Bundesnetzagentur.
Was auf den ersten Blick nach mehr Flexibilität klingt, bringt in der Praxis
erhebliche Herausforderungen und Risiken mit sich – für Kunden ebenso wie für die Stadtwerke. Der schnelle Wechselprozess erfordert präzise Datenübermittlung, exakt abgestimmte Abläufe und eine fehlerfreie IT-Kommunikation – kleinste Verzögerungen oder Unstimmigkeiten können zu Versorgungslücken oder unerwarteten Mehrkosten führen.

Was bedeutet das konkret für Sie – besonders beim Umzug?
Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich
Bisher konnten Umzüge im Ausnahmefall auch rückwirkend gemeldet werden. Das ist ab Juni 2025 nicht mehr erlaubt. Um eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sicherzustellen, müssen Umzüge mindestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – besser noch früher.
Dies gilt sowohl für Vormieter als auch für neue Mieter. Vermieter sollten diese dementsprechend informieren, da fällige Kosten bei fehlender Meldung dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden.
Unser Tipp: Planen Sie weiterhin mit einem Vorlauf von mindestens 7 Tagen, um technische Verzögerungen, Übermittlungsfehler oder Engpässe im System zu vermeiden. Je früher wir Ihre Daten haben, desto sicherer läuft der Übergang – ganz ohne Risiko für Sie.
Warum ein schneller Wechsel nicht immer besser ist
Die neue 24h-Regelung verleitet dazu, Stromverträge spontan zu wechseln. Doch dabei entstehen oft Folgekosten, z. B. durch:
- unbewusste Vertragsüberschneidungen
- technische Übermittlungsfehler bei Zählerdaten
- automatische Rückfallregelungen in die Grundversorgung, wenn etwas schiefgeht
Ein stabiler, verlässlicher Vertrag bei einem regionalen Anbieter wie den Stadtwerken Wasserburg schützt Sie vor diesen Risiken – besonders in einer Zeit, in der Strompreise und Marktbedingungen starken Schwankungen unterliegen.
Tipps für Mieter, Eigentümer und Verwalter
- Zählerstand melden: Spätestens am Tag der Schlüsselübergabe – am besten direkt per App, E-Mail oder telefonisch.
- Übergabeprotokoll: Dokumentieren Sie Zählerstand und Datum schriftlich – das dient als Nachweis bei Rückfragen.
- Neuer Wohnsitz: Melden Sie sich frühzeitig bei uns – so sichern Sie sich Ihren bestehenden Tarif und vermeiden teure Grundversorgung.
- Für Wohnungsverwalter: Informieren Sie Ihre Mieter rechtzeitig über die neuen Fristen.
- Für Vermieter und Mieter: Umzüge laufen zukünftig nicht mehr über die Zählernummer, sondern über die Marktlokations-ID. Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig.
Besonderheiten beim Hauskauf
Beim Eigentümerwechsel ist schnelles Handeln entscheidend: Informieren Sie uns unmittelbar nach der notariellen Übergabe über das Datum und den aktuellen Zählerstand. Nur so kann eine nahtlose Versorgung gewährleistet werden – ganz ohne Mehraufwand oder Zusatzkosten.
Auf den Punkt gebracht – das sollten Sie beachten:
- Ab 6. Juni 2025: Anbieterwechsel in 24 Stunden – nur mit gültigen und vollständigen Daten.
- Beim Umzug: Anmeldung spätestens 24 Stunden vorher – besser: mindestens 7 Tage im Voraus.
- Zählerstand: Spätestens am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.
- Tarif: Vertrag Inn.Strom natur frühzeitig abschließen um die Grundversorgung zu vermeiden.
- Übergabeprotokoll: Als Nachweis unbedingt aufbewahren.
Fazit: gute Planung hilft – auch beim Stromvertrag
Der 24h-Wechsel mag eine technische Neuerung sein – doch für Kundinnen und Kunden bringt er mehr Komplexität und Unsicherheit mit sich. Mit einer frühzeitigen Planung und einem verlässlichen Partner wie den Stadtwerken Wasserburg am Inn an Ihrer Seite bleiben Sie auf der sicheren Seite – ganz ohne unangenehme Überraschungen.